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HEILPRAXIS in Ellerbek nahe Hamburg | +49 151 720 65 018 | Maraike.Quast@gmx.de

Termine & Kosten

Zur Absprache eines Termins rufe mich gerne an unter der 0151- 720 65 018, oder schicke mir eine E-Mail an maraike.quast@gmx.de

Ich plane für dich an deinem Termin 60-90 Minuten ein.

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Weitere Informationen

Bitte habe Verständnis dafür, dass ich nicht wahrgenommene und nicht rechtzeitig abgesagte Termine in Rechnung stelle.

Ein Termin bei mir dauert 1-1,5 Stunden, diese kann ich meist nicht kurzfristig an einen anderen Patienten weitergeben, und mir entsteht ein entsprechender Ausfall. Eine Terminabsage sollte daher bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen.

In den Kosten enthalten ist auch die Zeit, die ich außerhalb der Praxis mit der Vor- und Nachbereitung des Termins, der Befundauswertung und der Erstellung deines individuellen Therapiekonzeptes verbringe.

Die Untersuchung/Behandlung wird bei Privatpatienten gemäß des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) in Rechnung gestellt, einer sich an der Gebührenordnung der Ärzte orientierenden Leistungstabelle, die von den Kassen akzeptiert wird.

Ich weise dich ausdrücklich darauf hin, dass die Leistungen nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden. 

Die Erstattung der Leistungen seitens anderer Kostenträger ist nicht in vollem Umfang gewährleistet. Das gilt für die private Krankenversicherung ebenso wie für die Beihilfe.

Aufgrund der Vielzahl der Verträge und Versicherungsbedingungen sind allgemeine Aussagen dazu nicht möglich.

Die Rechnungsstellung nach GebüH ist eine freiwillige Serviceleistung und für uns als Heilpraktiker*innen nicht verpflichtend.

Es existiert keine gesetzliche Vorgabe für die Vergütung einer Heilpraktikerbehandlung; deren Höhe können Heilpraktiker und Patienten jeweils frei vereinbaren.

Die GebüH beinhaltet allein statistische Durchschnittswerte über die Honorarhöhe und ist nicht verbindlich. Da das Verzeichnis seit seiner Aufstellung nicht aktualisiert wurde, sind die dort genannten Honorare auf dem Stand des Jahres 1985. Wir berechnen daher grundsätzlich den Höchstsatz.

Unabhängig von einer abweichenden Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit oder einer abweichenden Erstattung der Kosten, ist das Honorar immer in voller Höhe zu zahlen.

Sollte deine Kasse eine Leistung im Nachhinein nicht übernehmen, musst du die Kosten selbst tragen.

Reiche zu deinem eigenen Interesse die Rechnungen nicht nur einmal jährlich ein.

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Kontaktformular

Hier hast du die Möglichkeit mit mir Kontakt aufzunehmen. Schreib mir eine Nachricht

über das Formular oder eine E-Mail an maraike.quast@gmx.de.
Gerne auch unter 0151 - 720 65 018 anrufen für ein kostenloses Erstgespräch.

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Danke!

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